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Schlaglicht

Wir freuen uns Sie auf unserer neuen Website begrüßen zu können.

Ziel ist es Ihnen die Faszination des Fliegens zu vermitteln und sie auf einen Besuch in unserer Flugschule einzuladen. Vielleicht zu einem Rundflug oder auch um die Pilotenlizenz zu erwerben. Sie sind immer herzlich willkommen.

Ihr Ludwig Wagatha und Torsten Klingbeil.

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Zusatzausbildung Drucken E-Mail

Wir bieten Ihnen im Rahmen unseres Ausbildungsprogramms die Möglichkeit Ihre Lizenz zu erweitern. Sie können in unserer Flugschule

  • die CVFR-Berechtigung erwerben (Funknavigationsausbildung)
  • die Nachtflugausbildung absolvieren
  • nach Erreichen einer bestimmten Flugerfahrung, sich bei uns die Fluglehrerlizenz erwerben

1. CVFR - Berechtigung (kontrollierter Sichtflug im Luftraum Charlie)

Ihre Kenntnisse werden in einer Theorieausbildung von 30 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern erweitert:

a) Luftrecht
b) Funknavigation und
c) Techik

Daran anschließend erfolgt die praktische Ausbildung.

2. Die Nachtflugberechtigung

... benötigen Sie, wenn Sie bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang oder 30 Minuten vor Sonnenaufgang fliegen möchten.

Wann kommt es vor, dass man nachts fliegen muss? Z.B., wenn Sie einen frühen Termin wahrnehmen müssen und morgens bei Dunkelheit starten wollen  oder Sie sich abends verspäten und Ihren Heimatflughafen nicht mehr bei Tageslicht erreichen.

Die fachlichen Voraussetzungen für die Nachtflugausbildung ist CVFR-Berechtigung oder ein PPL-A-(JAR-FCL).


3. Fluglehrerausbildung

Die Voraussetzungen für den Erwerb der Lehrberechtigung sind:

a) Flugzeuge: 200 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz,
b) Hubschrauber: 300 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz,
c) eine Befähigungsüberprüfung vor Beginn der Ausbildung,
d) eine Teilnahme an einem Fluglehrerlehrgang sowie
e) eine erfolgreiche Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht eines amtlich anerkannten Fluglehrers. 100 Stunden Flugausbildung

 
Faszination Fliegen